Fasanenfedern

Fasanenfedern

Hinweis:
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Änderungen in der Listung der CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen/WA) und der neuen Listung der EU-Verordnung ab 1. Januar 2018 und der damit verbundenen Reduzierung der Erwerbsmöglichkeiten, die Preise bei Fasanenfedern und -Bälge seit dem Jahr 2018 erhöhen mußten. Durch das nun durchgesetzte Exportverbot von Fasanenfedern aus China sind durch die damit verbundene Verknappung der Rohware die Preise der anderen Bezugsländer stark angestiegen. Dies betrifft alle Fasanenarten.
Der Königsfasan ist inzwischen auf dem Anhang D der EU-Verordnung [2017/160 §2] gelistet. Es ist damit nun eine Registrierungspflicht für importierte Waren in die EU notwendig. Diese Registrierung erfolgt über das Bundesamt für Naturschutz. Dies bringt aber weitere Kosten mit sich. Königsfasanfedern bieten wir daher nicht mehr an.
Zur Info: CITES ist das wichtigste Abkommen, um die Plünderung bedrohter Arten zu verhindern. Ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITIS=Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).